Zu Beginn ihrer Führerschein-Karriere sind junge Fahrer aufgrund fehlender Fahrpraxis häufig noch etwas unsicher unterwegs. Für alle Eltern oder Fahranfänger bis 25 Jahre, die sich nach einer günstigeren Alternative zum teuren Fahrereinschluss umsehen, empfehlen wir die YoungDriver-Versicherung. Damit fahren nicht nur junge Fahrer ab 17 Jahren günstig mit allen bei der WGV versicherten Fahrzeugen,** auch der Geldbeutel des Fahrzeughalters wird geschont, da der jährliche Versicherungsbeitrag für das Fahrzeug nicht steigt.
Unsere Leistungen
Überzeugende Gründe für Ihre YoungDriver-Versicherung bei der WGV
Gilt für alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge (ausgenommen Fahrzeuge im Young&Oldtimer-Tarif)
Täglich kündbar
Kein Mehrbeitrag für den Fahrzeughalter
Flexible Zahlweise: Sie entscheiden, in welchen Abständen Sie zahlen, jährlich oder monatlich
Mögliche Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse beim zukünftigen Kfz-Vertrag
Inklusive Fahrerschutzversicherung
Das sagen unsere Kunden
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Hier leistet unsere YoungDriver-Versicherung
Abgesichert
Abgesichert
Abgesichert
Autounfall mit Folgen
Unfall beim Roadtrip
Auffahrunfall im Stadtverkehr
Sie schnappen sich die Schlüssel zum heiß geliebten, bei der WGV versicherten Cabriolet Ihrer Eltern, obwohl Sie nicht als Fahrer im Vertrag eingetragen sind. Sie verursachen mit dem Cabriolet einen Auffahrunfall. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug wird über die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern abgewickelt. Ist das Cabriolet vollkaskoversichert, erstatten wir auch den eigenen Schaden. Dank Ihres YoungDriver-Vertrags verzichten wir auf eine Vertragsstrafe und eine Beitragsnachzahlung bei Ihren Eltern.
Bei einem Roadtrip durch Deutschland mit dem bei der WGV versicherten Fahrzeug Ihres Freundes verursachen Sie als Fahrer einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Leider wird bei Ihnen nach dem Unfall ein Knochenbruch festgestellt, der eine OP und einen viertägigen Krankenhausaufenthalt nach sich zieht. Mit der im YoungDriver-Vertrag enthaltenen Fahrerschutzversicherung haben Sie unter anderem Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Auf dem Weg zur Uni leihen Sie sich das Auto Ihres Vaters, das bei der WGV versichert ist. Im dichten Stadtverkehr reagieren Sie zu spät und fahren auf das Fahrzeug vor Ihnen auf. Der Stoßfänger des anderen Autos wird stark beschädigt und muss ausgetauscht werden. Dank Ihres YoungDriver-Vertrags verzichten wir auf eine Vertragsstrafe und eine Beitragsnachzahlung bei Ihren Eltern.
Leistungen der Fahrerschutzversicherung
Mit der im Beitrag enthaltenen Fahrerschutzversicherung sind Sie als Fahrer eines Pkws oder Campingfahrzeugs bei Unfällen abgesichert, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben. Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein zeitlich zusammenhängender, unfallbedingter und stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall.
Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.
Besondere Vorteile
Eine Sondereinstufung, die sich lohnt
Wenn Sie irgendwann nach Abschluss der YoungDriver-Versicherung Ihr erstes eigenes Fahrzeug bei der WGV versichern, geben wir Ihnen gleich die nötige Starthilfe. Mit unserer Sondereinstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse sparen Sie bereits nach einer Laufzeit der YoungDriver-Versicherung von einem Jahr. Die folgende Einstufung haben wir für Sie in petto:
Nach einer Laufzeit des YoungDriver-Vertrags von mindestens einem Jahr: Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 2
Nach einer Laufzeit des YoungDriver-Vertrags über zwei Jahre: Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 4
Ihr Vorsprung zahlt sich aus
In der Regel werden Fahranfänger beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bei anderen Versicherungen in die Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) eingestuft. In dieser Schadenfreiheitsklasse fällt der Versicherungsbeitrag meist sehr hoch aus, was junge Erwachsene finanziell belasten kann. Denn erst wenn die jungen Fahrer unfallfreie Versicherungsjahre vorweisen können, steigt ihre Schadenfreiheitsklasse für das versicherte Fahrzeug – und die Kosten für die Kfz-Versicherung sinken schrittweise.
Wie gut, dass Sie nach Beendigung der YoungDriver-Versicherung mit unserer Sondereinstufung direkt in einer höheren Schadenfreiheitsklasse mit Ihrer Kfz-Versicherung starten. Dadurch sparen Sie schon zu Beginn Ihrer ersten Kfz-Versicherung jährlich hohe Versicherungskosten.
Die häufigsten Fragen zur YoungDriver-Versicherung:
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt so lange, bis Sie die YoungDriver-Versicherung selbst kündigen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr erstes eigenes Fahrzeug bei der WGV versichern und nicht mehr auf Fahrzeuge anderer Halter angewiesen sind. Wenn Sie Ihren YoungDriver-Tarif kündigen möchten, können Sie das übrigens täglich tun.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz der YoungDriver-Versicherung, inklusive der Fahrerschutzversicherung, gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dort sind Sie als junger Fahrer bei Unfällen abgesichert, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben.
Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss der YoungDriver-Versicherung?
Die YoungDriver-Versicherung können Sie als junger Fahrer ab 17 bis 25 Jahren abschließen. Fahrer ab 25 Jahren können meist ohne zusätzlichen Mehrbeitrag in eine bestehende Kfz-Versicherung vom Fahrzeughalter eingeschlossen werden. Daher ist die YoungDriver-Versicherung für 17- bis 24-jährige Fahrer ohne eigenes Fahrzeug die optimale Lösung.
Sind auch Mitfahrer versichert?
Nutzen Sie im Rahmen der YoungDriver-Versicherung ein bei der WGV versichertes Fahrzeug, sind Ihre Mitfahrer bei einem durch Sie verschuldeten Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Der im YoungDriver beinhaltete Fahrerschutz gilt ausschließlich für den Versicherungsnehmer.
Muss ich mit dem Fahrzeughalter verwandt sein, um sein Fahrzeug fahren zu können?
Als Versicherungsnehmer der YoungDriver-Versicherung müssen Sie nicht mit dem Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer verwandt sein.
Welche Voraussetzungen brauche ich, um die YoungDriver-Versicherung abzuschließen?
Sie müssen bei Abschluss der YoungDriver-Versicherung mindestens 17 Jahre alt sein und eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen. Nach Abschluss gilt der Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, für alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge.**
Wie lange geht die Mindestvertragslaufzeit?
Für den YoungDriver-Vertrag gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wir empfehlen Ihnen aber, den Vertrag mindestens ein Jahr laufen zu lassen. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen bei Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung bei der WGV die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.
Wer ist der Versicherungsnehmer der YoungDriver-Versicherung?
Versicherungsnehmer ist die Person, die die YoungDriver-Versicherung für sich abschließt, um alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge** fahren zu können.
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Bei Abschluss der Versicherung ist der junge Fahrer berechtigt, alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge zu fahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Verträgen der Young- und Oldtimerversicherung.
Im YoungDriver-Vertrag ist automatisch eine Fahrerschutzversicherung enthalten. Die Fahrerschutzversicherung gilt für Pkw und Campingfahrzeuge, die der Versicherungsnehmer fährt.
Welchen Vorteil bietet mir die YoungDriver-Versicherung?
Neben dem Vorteil, dass Sie ohne weiteren Mehrbeitrag alle bei der WGV versicherten Pkw und Campingfahrzeuge nutzen dürfen, sammeln Sie schadenfreie Jahre für eine eigene Kfz-Versicherung bei der WGV an. Sie starten dadurch mit einem günstigeren Beitrag.
Abhängig von der Vertragslaufzeit von YoungDriver rechnen wir Ihnen als Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Kfz-Versicherung auf Ihren Namen bei den WGV Versicherungen eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) an. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.